1. Seit ein paar Jahren beklagen sich in Japan viele Frauen darüber, daß Männer sie belästigen, aber daß Männer von Frauen belästigt werden, kommt auch vor.


2. Nach Angaben der Polizei haben sich 1999 mehr als 8000 über Belästigung beklagt und um Rat gebeten, was sie dagegen tun sollen.


3. Im Oktober 1999 ist in der Provinz Saitama eine Studentin von ein paar Männern erstochen worden.


4. Die Studentin hatte in ein paar Bars gearbeitet und sich mit einem Mann, den sie dort kennengelernt hatte, angefreundet.


5. Nach 4 Monaten hat sie sich von ihm getrennt.


6. Da haben dieser Mann und 10 oder 12 Bekannte von ihm sie immer wieder angerufen, sind ihr nachgegangen und haben Flugblätter verteilt, in denen sie sie verleumdet haben.


7. Sie hat ihn angezeigt, aber die Polizei wollte damit nichts zu tun haben und hat nichts unternommen.


8. Das war Anlaß zu einem Gesetzentwurf.


9. Am 18. 5. 2000 ist das Gesetz gegen Belästigung durch abgewiesene Liebhaber vom Unterhaus beschlossen worden.


10. Dieses Gesetz tritt Ende November in Kraft.


11. Wer sich wie eine Klette an jemandem hängt, der nichts von ihm wissen will, ihm immer wieder auflauert, ihn anspricht oder anruft oder seine Telefonnummer wählt, dann aber nichts sagt, soll wegen Belästigung bestraft werden.


12. Wenn das Opfer den Täter anzeigt, soll der Täter mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft oder zu 500.000 Yen Geldstrafe verurteilt werden.


13. Wenn das Opfer den Täter nicht anzeigt und die Polizei nur um Hilfe bittet, kann die Polizei den Täter auffordern, mit den Belästigungen aufzuhören.


14. Wenn der Täter diese Aufforderung nicht befolgt, kann der Sicherheitsausschuß der Provinz ihn dazu verpflichten.


15. Wenn der Täter trotzdem weitermacht, kann er verhaftet werden und zu einem 1 Jahr Gefängnis oder einer Million Yen Geldstrafe verurteilt werden.


16. Der Verband der Opfer von Belästigungen begrüßt das Gesetz, fürchtet aber, daß sich dadurch nicht viel ändern wird, weil die Opfer nicht zur Polizei gehen wollen und es schwierig ist, so eine Belästigung zu beweisen.